Guten Abend Herr Wallenberg Januar 30, 2010
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Die Videorecorder können stehen bleiben, wo sie gestern während “So ein Schlamassel” standen. Denn heute Nacht (30. Januar) läuft um 3:00 Uhr auf NDR: “Guten Abend Herr Wallenberg.” (Schweden, 1990)
Im Sommer des Kriegsjahres 1944 kommen zwei Männer in das unter deutschem Einfluß stehende Ungarn. Der berüchtigte SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann soll mit seinen Leuten möglichst viele der 750000 in Ungarn lebenden Juden in die Vernichtungslager deportieren.
Raoul Wallenberg dagegen wird von der schwedischen Regierung mit einem Diplomatenpass ausgestattet und beauftragt, so viele Juden wie möglich zu retten. Wallenberg, ein eher als weich und ziellos geltender, wohlhabender Kaufmann, macht es sich zur Lebensaufgabe, in Ungarn um jedes einzelne Leben zu kämpfen. In einem Wettlauf mit Eichmann stattet er bedrohte Juden mit schwedischen Diplomatenpässen aus, lernt lügen, betrügen und wie ein Mörder zu denken, um möglichst viele der Verfolgten zu retten.
Nach dem Einmarsch der Roten Armee in Budapest verschleppen die Russen Raoul Wallenberg in die Sowjetunion und lassen ihn in einem Gefängnis verschwinden.
Sein Schicksal ist bis heute nicht geklärt.
Quelle
Wer etwas zu Raoul Wallenberg lesen will, kann hier beginnen.
Kippa in der Öffentlichkeit, Nachtr. Januar 26, 2010
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Noch ein Nachtrag zu “Kippa in der Öffentlichkeit”
Hier vetreten Elisa Klaphek und Judith Kessler Pro- und Contra-Stellung zum Kopftuch, das sie in Bezug zur Kippa setzten. Das heißt: Sie vertraten. 2003. Doch es liest sich, als hätten sie es auch heute sagen können.
Juden in Deutschland – 1953 Ost Januar 26, 2010
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Juden in der DDR 1953
Im Osten, der DDR, hatte man andere Sorgen. Neben der ökonomischen Misere und der Massenflucht aus dem Land – deren Gründe ich hier nicht erörtere – wirkten sich auf die jüdischen DDRler vor allem der Slansky-Prozess in Prag und der “Arzte-Prozess” in Moskau aus. Den Säuberungen der Parteien in Moskau und Prag (Rakosi und Ana Pauker stehen auf anderen Blättern)von “Zionisten”, “Spanischen Aristokraten”, “Westlichen Agenten” und “jüdisch-nationaler Bougeoisie” wollte die SED nicht nachstehen. Sie trat an “Die Lehren aus dem Slansky-Prozess” zu ziehen.
Und das tat sie denn auch. Neben nichtjüdischen Genossen wie Paul Merker, Karl Hamman, Max Fechner, Wilhem Zaisser und Georg Dertinger waren von den Säuberungen tatsächlich überwiegend Juden betroffen.
Als Folge der “Antizionistischen” Säuberungen flohen zwischen Anfang Januar und Ende März 1953 etwa 500 der insgesamt 2600 DDR-Gemeindemitglieder in den Westen, inclusive der Gemeindevorsitzenden. Darunter Leo Zuckermann, Julius Meyer, Hans Freund und Albert Hirsch. Klaus Gysi wurde seiner Funktion als stellvertretender Direktor des Kulturbunds enthoben, blieb aber, wie viele Andere, denen es ähnlich erging, in der DDR.
Nach Stalins Tod und der Eröffnung, die “Ärzteverschwörung” gegen ihn sei eine Fälschung, ließ die Verfolgung nach. Die jüdischen Gemeinden befanden sich nun in einer abstrusen Situation: Sie waren ihrer Vorsitzenden und eines Teiles ihrer Mitglieder ledig (Die Mitgliederzahl der Leipziger Jüdischen Gemeinde sank in diesem Zusammenhang von 317 (1950) auf 173 (1953).), einige Gemeinden waren zusammengebrochen; gleichzeitig wurden Synagogen neu erbaut und renoviert.
Im Juli wurde in Halle (Halle scheint jiddenmäßig nach 1945 eine ganz spannende Stadt zu sein; Anm. Bommel) die renovierte Synagoge eingeweiht und im August in Berlin die Synagoge Rykestraße wiedererrichtet. In Ost-Berlin wrde eine separate Gemeinde installiert. Den zunächst kommissarischen Vorstand stellten Georg Heilbrunn, Berhard Jacobus und Israel Rothmann. Heinz Galinski verblieb der Westteil der Jüdischen Gemeinde Berlins.
Einen ortsgebundenen Rabbiner gab es seit dem Wechsel Peter Nathan Levinsons in den Westteil Berlins in der DDR nicht mehr.
Juden in Deutschland – 1953 West Januar 25, 2010
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Juden in der Bundesrepublik Deutschland 1953
Die jüdischen Gemeinden umfassten eine Mitgliederzahl von ca. 20000 Mitgliedern, davon etwa die Hälfte Displayed Persons. Außer der Berliner Gemeinde mit ungefähr 4000, hatten nur drei der 84 in Westdeutschland existierenden Gemeinden mehr als 1000 Mitglieder: München mit 2500 sowie Hamburg und Frankfurt mit etwas über 1000. Die Zahl der Zurückgekehrten, die sich keiner Gemeinde angeschlossen hatten, wurde auf 5000 geschätzt.
“Deutschland heute” vermeldete, dass in der Bundesrepublik in jenem Jahr etwa 140 Juden als Staatsbedienstete tätig waren, ungefähr 300 als Rechtsanwälte und einige als Richter, den Bundesrichter in Karlsruhe eingeschlossen. Weiter gäbe es ca. 30 Arzte und 20 bis 30 Autoren und Journalisten. Während der ersten sechs Monate emigrierten um die 700 Personen.
Im Januar begann plötzlich eine Rückkehrwelle aus Israel. Etwa 200 reisten über Frankreich ein, wo sie auf Visa nach Canada gewartet hatten. Andere reisten illegal ein. Mitte August des Jahres waren etwa 650 Israel-Rückkehrer im DP-Lager Föhrenwald angekommen, was dessen Bevölkerung wieder auf über 2000 Menschen brachte. (Da wurden die Bayern, die gerade im Begriff waren, Föhrenwald aufzulösen, richtig stinkig. Die Wogen waren erst durch Vermittlung des JDC zu glätten.)
1953 waren offiziell sechs Rabbiner in Gemeinden angestellt, abgesehen von einigen Privaten in osteuropäischen Minyanim. Berlin war nach dem Wegzug Peter Nathan Levinsons in die USA im April 1952 temporär rabbinerlos.
Die vierte Rabbinerkonferenz, die im Juli in Bad Nauheim stattfand, beklagte ein generelles Desinteresse am Religiösem und Kulturellen unter den Juden in Deutschland. Dies war auch dem Zentralrad bekannt. Er versprach, nach der Verabschiedung eines bundesdeutschen Entschädigungsgesetzes – seinem Arbeitsschwerpunkt- sich mehr um Kultusangelegenheiten zu kümmern.
Zoff in Gemeinden – Frankfurt 1838 Januar 24, 2010
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Es gibt nichts Neues unter der Sonne, wie wahr. Vor 172 Jahren veröffentliche die “Allgemeine Zeitung des Judenthums” in der Nummer 23/1838 diese Mitteilung aus der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main.
Juden in Deutschland – Landjuden 2 Januar 24, 2010
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Teil II: Der Prozess der Verländlichung
Um 1600 finden wir nach den Auswanderungen nach Polen, Litauen, Oberitalien und die norddeutschen Städte nur wenige städtische Gemeinschaften überregionaler Bedeutung rechts des Rheins.
- Frankfurt am Main, mit ca. 15% jüdischer Bevölkerung
- Friedberg: mit ca. 25%
- Worms: mit ca. 10%
- Fulda mit ca. 25%
Juden, die den Vorzug geschäftlicher oder familiärer Verbindungen in andere Städte hatten und nicht Jahre lang auf eine mögliche Rückkehr warten wollten, zogen recht schnell in andere Städte. – Schließlich fanden die Vertreibungen nicht an allen Orten gleichzeitig statt. – Beliebter Anlaufpunkt war Frankfurt am Main, aber auch Städte im heutigen Norden Deutschlands wie Emden, Stade und Norden.
Vielfach wurden Judenfamilien, zuvor aus der Stadt vertrieben, gezielt in ländlichen Gebieten um die Stadt herum angesiedelt. Der Landesherr entging damit dem Konflikt in den Städten und konnte “seinen” Juden dennoch eine “quasi-urbane” Stellung einrichten. Die Teilnahme an den Jahr- und Wochenmärkten der Stadt, erhöhte die Zahlungskraft “seiner” Schutzjuden, die um solche zu sein und zu bleiben, Vermögen nachweisen mussten.
Damit war der Hauptzweck der merkantilistischen “Peuplierungs”politik erfüllt: Durch gezielte Ansiedlung einer kapitalkräftigen aber politisch schwachen und daher (anders als die Zünfte) leicht disziplinierbaren Gruppe in Stadtnähe konnte der landesherrliche Haushalt gesichert und der Kredit des Landesherrn selbst erhöht werden. Mit der Protoindustriealisierung und der Erweiterung des Viehandels in den ländlichen Gebieten wurden jedoch die Schutzjuden für die Territorialherren entbehrlich. Diese Gezielte Ansiedlung war wohl der entscheidendste Faktor für die Verländlichung.
Denn der Verländlichungs- und Verarmungsprozess vollzog sich nicht abrupt mit den Vertreibungen, sondern zog sich über mehrere Generationen hin, bis er ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts das Leben bestimmte. Hatte man in der ersten Zeit nach der Vertreibung noch in der Nähe der Stadt gesiedelt, die nach wie vor den zumindest ökonomischen Mittelpunkt des Lebens bildete, lebte man nun fest am Land.
Die sich neu bildenden Judengemeinden des “Oberfürstentums” der Landgrafschaft Hessen zentrierten zwar immer noch um Stadt- und Marktnähe, bezogen aber ihre Identität nicht mehr dort her. Bis etwa 1640 waren sie um ländliche Friedhöfe auf Amts- oder Regionalebene organiert, ab dann entstanden die ersten überregionalen Landjudenschaften. Der Oberparnass oder Judenmeister war der Vorsteher der Gesamtjudengemeinde im Fürstentum/der Grafschaft. der in Steuersachen Beamtenbefugnisse hatte, Vorsitzender des Judengerichts war und etwa die Stellung eines (jüdischen) Kreis- oder Landrats hatte. Neben ihm standen die Parnossim in den einzelnen Gemeinden, mit entsprechende Befugnissen.
Auf den so genannten Judenlandtagen wurden Probleme erörtert, Entscheidungen über Recht, Ritus, Lehre und Streitigkeiten konnten gefällt werden. Außerdem waren die gewählten Vertreter Ansprechpartner für die Landesherrn geworden: Durch die Zentralisierung waren Strukturen geschaffen worden, die es einerseits den Juden ermöglichten direkt mit der Herrschaft zu kommunizieren, die aber andererseits dem Landesherrn die Steuereintreibung erleichterte.
Einzutreiben waren :
Kollektivabgaben
- Generalschutzgeld – Gebühr, mit der sich die gesamte Judenschaft den Aufenthalt im Gebiet erkaufte
- Herbstanlagegeld oder Pferdegeld – Die Juden waren verpflichtet, die ausgemusterten Pferde des Territorialherren zu überhöhten Preisen aufzukaufen. So mußte z.B. ein Pferd, das 9 Taler wert war, um 50 Taler erworben werden.
- Neujahrsgelder – Zu Neujahr fällige Abgabe
- Neujahrsgelder an die Geistlichen der Hegemonialreligion,
- Gänsegelder – Anstelle einer Naturalabgabe an Gänsen.
- Zwei Pferde für den reichsherrlichen Marstall
Individuell zu erbringende Abgaben
- Schutzgeld – Gebühr, mit der sich der Einzelne den Aufenthalt im Gebiet erkaufte
- Konzessionsgeld – Gebühr, damit die Erlaubnis zum Schutz erteilt wurde
- Gebühr für die Beglaubigung der Schutzbriefe,
- Leibzoll – Zu zahlen bei der Einreise und beim Verlassen des Fürstentums für nicht zugehörige Juden.
- Warenzoll ,
- Nachsteuer – Zu zahlen beim Wegzug aus dem Fürstentum
- Herrn- und Kanzleigebühren,
- Außerordentliche Ausgaben – Diese wurden von Fall zu Fall bei besonderem Geldbedarf des Reichs-, bzw. Territorialherren festgelegt.
- Abgaben an die eigene Landjudenschaft
Die wenigen Juden der Städte übten zum einen, bedingt auch durch rituelle Notwendigkeiten und trotz bestehender Zunftregeln, Berufe wie Kinderlehrer, Schreiber, Illuminatoren für die Ausgestaltung von Handschriften, Beschneider, Ärzte, Hebammen, Musikanten, Friedhofs- und Badewärter, Totengräber, Schulmeister, Gemeindeköche, Wirte, Bartscherer aus. Gleichwohl war ihr Haupterwerb Handel und Geldleihe. Doch konnten sie an großen Messen teilnehmen und in andere Städte reisen.
Auf dem Land jedoch beschränkte sich ihr Erwerb auf die folgenden Möglichkeiten:
- Wucher – Geldverleih gegen Zinsen
- Schacher – Kleinhausierhandel, auch als “Nothandel” bezeichnet
- Unterhandel – Vermittler, die klassischen “Schmuser”.
- Vieh- und Pferdehandel – oft in Verbindung mit Metzgerei
- Pfandhandel -
Zwar durften Bauern die Ernte am Halm nicht an Juden verkaufen, wohl aber verpfänden. - Juwelierhandel
- Handel mit Gewürzen und aromatischen Pflanzenstoffen, vulgo: Gewürzhandel; später auch Bezeichnung für Lebensmittelhandel
- Schnittwarenhandel – Handel mit Stoffen im Kleinen.
Besser gestellte jüdische Kaufleute lebten vom
Viele Landjuden verarmten, nicht wenige wurden von der Gemeinde unterstützt, Armenhäuser entstanden. Und Betteljuden.
Sammlung – “Staatsverträge” Januar 21, 2010
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Berta hat mich darauf gestoßen, mir doch mal meine Möglichkeiten zu Freiheit vom Unterrichten an unseren Feiertagen anzusehen. Das habe ich zum Anlass genommen, mir die Staatsverträge der letzten 20 Jahre in Hinblick auf Befreiungen vom Unterricht (Schüler) und Dienstbefreiung anzusehen. Und daraus folgend landesrechtliche Bestimmungen.
Hier ist mene kleine Sammlung, die weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch den auf lange Gültigkeit erhebt.
Bundesrepublik – Zentralrad (ich kann nicht anders) 2003
Dazu: Die Änderungen des Jahres 2008
| Land | Vertrag |
| Baden-Württemberg | — |
| Bayern | Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern vom 14. August 1997 (GVBl. 1998, S. 30) Zuletzt geändert mit Vertrag vom 9. April 2003, in Kraft seit 01.01.2003, GVBl. 2003, S. 517 |
| Berlin | Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 19. November 1993 Inkrafttreten: 19. Februar 1994 Vertragsgesetz vom 8. Februar 1994 (GVBl. S. 67) |
| Brandenburg | Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde – Land Brandenburg vom 11. Januar 2005 (GVBl. I S. 158) Inkrafttreten: 18. Mai 2005 (GVBl. I S. 206) Vertragsgesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 158) |
| Bremen | Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen vom 11.10.2001 Vertragsgesetz vom 18. Dezember 2001 (BremGBl. S. 473) |
| Hamburg | Inkrafttreten: 12. Oktober 2006 (HmbGVBl. S. 516) Vertragsgesetz vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 429) |
| Hessen | Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – vom 11. November 1986 Inkrafttreten: 1. Januar 1987 Vertragsgesetz vom 1. Dezember 1986 (GVBl. I S. 395) |
| Mecklenburg- Vorpommern |
Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juni 1996 (GVOBl. M-V, S. 557) Inkrafttreten: 15. Oktober 1996 Vertragsgesetz vom 5. Oktober 1996 (GVOBl. M-V, S. 556) |
| Niedersachsen | Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden – Körperschaft des öffentlichen Rechts – vom 28. Juni 1983 (Nieders. GVBl. S. 306) Inkrafttreten: 1. Januar 1984 (Nieders. GVBl. 1984 S. 2) Vertragsgesetz vom 16. Dezember 1983 (Nieders. GVBl. S. 305) Änderungsvertrag vom 21. Dezember 1989 (Nieders. GVBl. 1990 S. 100) Inkrafttreten: 1. Mai 1990 (Nieders. GVBl. S. 141) Vertragsgesetz vom 23. März 1990 (Nieders. GVBl. S. 99) Änderungsvertrag vom 15. Juli 1999 (Nieders. GVBl. S. 364) Inkrafttreten: 1. November 1999 (Nieders. GVBl. S. 380) Vertragsgesetz vom 6. Oktober 1999 (Nieders. GVBl. S. 363) Änderungsvertrag vom 16. Mai 2002 |
| Nordrhein- Westfalen |
Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und der Synagogen-Gemeinde Köln, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vom 1. Dezember 1992 Vertragsgesetz vom 8. Juni 1993 GV. NW 1993 S. 314, geändert durch Gesetz v. 15. 4. 1997 (GV. NW S. 74), 3.7.2001 (GV. NW S. 457). |
| Rheinland-Pfalz | Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz – Körperschaft des öffentlichen Rechts – vom 3. Dezember 1999 Inkrafttreten: 1. April 2000 Vertragsgesetz vom 8. März 2000 GVBl. S. 96 |
| Saarland | Vertrag zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar – Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 14. November 2001 (Amtsbl. S. 527) Inkrafttreten: 1. April 2002 (Amtsbl. 2003, S. 2486) Zustimmungsgesetz Nr. 1489 vom 6. Februar 2002 (Amtsbl. S. 526) |
| Sachsen | Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 7. Juni 1994 Inkrafttreten: 9. September 1994 Vertragsgesetz vom 8. Juli 1994 Sächs 1994, S. 1346 |
| Sachsen-Anhalt | Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006 (GVBl. S. 468) Inkrafttreten: 11. August 2006 (GVBl. S. 468) Vertragsgesetz vom 4. August 2006 (GVBl. S. 468) |
| Schleswig-Holstein | Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Jüdischen Gemeinde in Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Förderung jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein Vom 12. März 1998. Gesamtausgabe in der Gültigkeit zum 28.08.2007 |
| Thüringen | Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen vom 1. November 1993 Vertragsgesetz vom 7. Dezember 1993 GVBl. 1993, S. 758 Zuletzt geändert durch Vertrag vom 18.2.1999 GVBl. 1999, S. 252 Vertragsgesetz vom 16. April 1999 GVBl. 1999, S. 252 |
Und nun ich schon mal dabei bin, den ganzen Fitzelkram (weiterlesen…)
Juden in Deutschland – Landjuden 1 Januar 17, 2010
Posted by Bommel in Historie, Juden in Deutschland.Tags: Juden in Deutschland, Landjuden
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Teil I: Von Stadtjuden zu Landjuden
Am Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 lebten etwa 90 Prozent der deutschen Juden als Kleinhändler und -zinser, als Vieh- oder Trödelhändler, als Hausierer und Schmuser, als weitgehend marginalisierte Unterschicht. Nach fünf Jahrhunderten der Vertreibung aus den Städten fanden sie sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts in zersplitterten Siedlungsgebieten wieder.
Vorausgegangen waren Vertreibungen wegen “Ritualmords”, “Brunnen-vergiftung” der Halsstarrigkeit, sich nicht taufen zu lassen und der Schwäche der Kaiser, die ihre Kammerknechte nicht beschützen wollten, wenn sie Stimmen der jeweiligen Fürsten zu ihrer Wahl benötigten. Zudem hatte Kaiser Karl IV. sein Recht an jüdischen Abgaben gegen ihren Schutz nach der ersten Pestwelle auf die Kurfürsten übertragen. Und von diesen gingen die “Judenregale” -je nach Geldbedarf der Kurfürsten – auf die Stadt- und Landesherren über.
Mit dem Erstarken der christlichen Zünfte, die in den Juden schon immer Konkurrenten gesehen hatten und der Lockerung des Zinsverbots für christliche Kaufleute gerieten die starken jüdischen Gemeinschaften der Städte ins Wanken.
1385 erlaubte König Wenzel, gegen eine Zahlung von 40 000 Gulden, 37 Städten, die Zinsschulden der Fürsten bei Juden auf eigene Rechnung einzuziehen. Darüber hinaus erhielten sie das Recht auf die Hälfte der anfallenden Judensteuern. Damit wurden die Fürsten Schuldner der Städte.
Mehrere Zinserlasse und darauf folgende Vertreibungen nahmen ihnen die ökonomische Basis. Sie wanderten entweder in andere Länder aus oder in die umliegenden Orte, die reichs- bzw. adelsherrschaftlichen Gebiete weiter.
Die dortigen Territorialherren, auch die geistlichen, nahmen die Juden zunächst recht gern als Geldquelle auf. Und schoben sie wieder ab, nachdem diese Quelle wegen Kapitalschwunds versiegte. Denn mit kleinem Kapital konnte man nur kleine Geschäfte mit der Mittel- und Unterschicht machen. Und am Land setzte sich der Kundenkreis zumeist aus Bauern zusammen, die ihre kommende Ernte verpfändeten. Aus dem Pfandhandel erwuchs der nächste Konflikt. der wiederum zu verordneten Zinserlassen und Vertreibungen führte.
Um 1550 sind größere jüdische Gemeinschaften aufgelöst, enge und teure Zuzugsbestimmungen an den einzelnen Orten reißen Familienverbände auseinander. Aufenthaltsrechte von drei bis sechs Jahren zwingen zum Weiterziehen. Niederlassungsrechte finden sich nur noch in kleinen und kleineren Herrschaften oder Zwergfürstentümern, die nur kleine Geschäftsmöglichkeiten bieten. Es beginnt das Umherreisen zum Zweck des Lebensunterhalts. Und so wird es für die nächsten drei Jahrhunderte bleiben.
Alles auf russisch Januar 10, 2010
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“Eine genauere Analyse der Berliner Streitigkeiten offenbart, dass es sich hier um die privaten Animositäten älterer Herren handelt. Ihren Gegnern sei daran gelegen, alle zu verdrängen, «die für die deutsch-jüdische Tradition eintreten», . . .” sollen diese beiden älteren Herren verlautbart haben.
. . . “Man könnte süffisant fragen, wie «die» deutsch-jüdische Tradition denn bitteschön aussieht? Zionistisch? (Neo-)orthodox? Atheistisch? Bestand sie nicht zum Großteil im Weg der Akkulturation und Assimilation? . . . ” “Die Frage muss daher viel eher lauten, warum man nicht die Chance ergreift, mit den Zuwanderern zusammen und unter Berücksichtigung und Akzeptanz der jeweiligen kulturellen Unterschiede, eine neue und zukunftsträchtige deutsch-jüdische Tradition zu begründen. In der Vergangenheit zeichnete sich diese vor allem durch ihre Pluralität aus.” (Zitate aus: «Jüdische Zeitung», Mai 2007)
Kurze Anmerkung: Worin bestand eigentlich die Tradition der vorletzten 70 Jahre unserer Zuwanderer, wenn nicht im “im Weg der Akkulturation und Assimilation?”
Irene Runge schreibt in der “Jüdischen Zeitung” des Februar 2007: “Ich erzähle Feliks B., was der ehemalige jüdische Häftling Günter Nobel mir berichtet hat: Ein Rabbiner kam mindestens bis November 1938 regelmäßig zu Pessach und als Kontakt zu jüdischen Auswanderungsorganisation ins Zuchthaus Brandenburg. In den Pessachgottesdienst gingen politische Juden wie er wegen der Mazzot, mehr aber, um miteinander zu reden. Nobel und seine andernorts inhaftierte Frau konnten schließlich knapp vor Kriegsbeginn aus dem Zuchthaus nach Shanghai emigrieren. Aber das ist eine andere Geschichte.
Feliks Byeleyenkov ist überrascht. «Die Zuwanderer», sagt er vorsichtig, «wollen sich noch nicht mit der deutsch-jüdischen Geschichte identifizieren.»
Mangelnde Sprachkenntnisse als größte Hürde . . .
. . . Für unsere Mitglieder ist es sehr schwierig, in Cottbus oder Umgebung Arbeit zu finden», sagt der 44jährige Zuwanderer aus Russland. Wegen der Arbeitsmarktlage sei es wiederum nicht leicht, die deutsche Sprache zu erlernen. «Weil die Sozialkontakte, die durch eine Arbeitsstelle entstehen könnten, fehlen, mangelt es an Sprachpraxis», sagt er. («Jüdische Zeitung», August 2008)
Mit wem soll ich denn nun die neue zukunftsträchtige deutsch-jüdische Tradition begründen? Und wie soll ich das tun, wenn ich mit Menschen, die für meine Vorvergangenheit nichts übrig haben nicht mal sprechen kann, weil sie länger als zehn Jahre brauchen, um brauchbares Deutsch zu lernen? Da mangelt es mir an Empathie. Und in welcher Vergangenheit hat sich diese neu zu begründende Tradition als pluralistisch ausgezeichnet?
Bevor ich falsch verstanden werde: Ich bastele hier keine Vorurteile, sondern Nachurteile. Ich lege auch keinen gesteigerten Wert auf ein jeckisches Minjan. gemeinsam beten, wenn ich es denn tue, kann ich mit Jedem. Doch ich würde mich auch ganz gern mit ihm unterhalten. Und das ist in der Tat nur mit relativ wenigen unserer “Neuen” möglich. In größeren Versammlungen habe ich erlebt, dass fünf bis sechs Menschen für etwa 50 andere sprachen. Zwei Jahre später war es noch genauso. Mir ist von Vielen, bei Weitem nicht allen, eine massive Ablehnung Deutsch zu lernen, entgegen geschlagen. Man findet in den Gemeinden nicht mehr Allzuviele, mit denen man Deutschreden kann.
Aber nun gut. Beten wie gesagt, kann ich mit jedem. Trotzdem krätzt es mich nach wie vor und unterschwellig schwirrt mir manchmal der Begriff “Kommunikationsverweigerung mit Jeckes” durch den Kopf. Russifizierung.
Doch kenne auch andere. Clawdia, näher an 60 als an 50. Sie hat sich ganz fix eine kleine Wohnung gemietet und ist schnellstens aus der zugewiesenen Unterkunft ausgezogen. Hört deutsche Radiosender und liest keine – oder nur sehr selten – russische Zeitungen. Für die Gemeindebibliothek hofft sie, dass der Bestand an deutscher Literatur mal wieder erweitert wird. Aber es gibt ja noch die Stadtbibliothek. Und sie arbeitet.
Einige andere haben ebenfalls rasant die für sie neue Sprache gelernt. Irma zum Beispiel hat ihre Umschulung zur Steuerfachangestellten sehr erfolgreich abgeschlossen und arbeitet auch in dem Beruf. Alla arbeitet seit Jahren, ich könnte die Aufzählung beliebig erweitern. Und sie alle müssen etliche Kilometer per Eisenbahn überbrücken, um zu ihren Arbeitsplätzen zu gelangen. Und sie alle sagen, dass sie letztlich nicht der Jiddischkeit wegen hier her gekommen sind, die könnten sie seit den neunzigern auch in Russland und der Ukraine leben, sondern weil sie in den Westen wollten.
“Jüdischer Fahndungsdienst” – Stella Januar 3, 2010
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Gehört von ihr habe ich zum ersten Mal Anfang der siebziger Jahre. Zum zweiten Mal wurde ich Mitte der achtziger auf sie aufmerksam. Und dann nochmals, als Peter Wyden sein Buch “Stella” veröffentlichte. Gestern abend habe ich ich nochmals in Ferdinand Kroh und Peter Wyden nachgesehen.
Sie war jung. Sie war blond und blauäugig. Als Tochter eines Komponisten und einer Konzertsängerin lebte sie in gediegenen Verhältnissen. Und sie wollte weiter leben.
Das tat sie denn auch. Auch als die Nazis ihre und ihrer Eltern Welt zerbrachen. Nach Zwangsarbeit taucht sie unter, sie übersteht auch noch die “Fabrik-Aktion” Ende Februar 1943 in Berlin. Doch dann wird sie von der Gestapo gefasst.
Im Sammellager im Jüdischen Krankenhaus lässt sie sich nach Verhören und Folter in den Spezialtrupp des Gestapo-Mannes Walter Dobberke integrieren. Sie wird “Stella – Die Greiferin” (Peter Wyden).
Etaw 30 jüdische “Greifer” waren für Dobberke im “Jüdischen Fahndungsdienst” tätig. Diese “Fahnder konnten sich weitgehend frei bewegen, trugen keinen Stern und waren zumeist mit Schusswaffen ausgerüstet. Darunter Stella Kübler-Goldschlag (Steller Kübler-Isaakson).
Als nach der “Fabrikaktion” noch immer 5000 bis 6000 jüdische U-Boote in Berlin lebten, setzte Dobberke seine “Greifer” verstärkt ein. Stella Kübler-Goldschlag muss ihm wie ein Geschenk vor gekomen sein. Sie war überaus erfolgreich. Man sagte ihr den “Geruch” für U-Boote nach. Gemeinsam mit ihrem zweiten Mann Rolf Isaakson war sie der Schrecken der Berliner Juden und ihrer Unterstützer. Mehr als 300 U-Boote soll sie mit Rolf Isaakson aufgespürt haben.
Ihre nächsten Angehörigen, ihre Eltern und ihr erster Mann Manfred Kübler, wurden deportiert und ermordet. Sie machte als “Greiferin” weiter und spürte noch bis zum März 1945 ihre Opfer auf.
Die Sowjets entdeckten sie im Oktober 1945 und verurteilten sie zu zehn Jahren Lagerhaft. Entlassen, stand sie in Westberlin zehn Jahre später nochmals vor Gericht und wurde ebenfalls zu zehn Jahren Haft verurteilt – die sie aber bereits abgesessen hatte.
72jährig beging Stella Kübler-Goldschlag 1994 Suizid. Ihre Tochter Yvonne lebt in Israel.
Und jetzt folgen einige wirklich lesenswerte Links:

Ich heisse bommel und ich schreibe hier auch über Juden in Deutschland







